Scheidung Online

Über unsere Kanzlei können Sie die Scheidung auch "online" einleiten. Herr Rechtsanwalt Jürgen Neidig bietet Ihnen damit eine zeitsparende Alternative zur Durchführung Ihres Ehescheidungsverfahrens. Voraussetzung dafür, Ihre Scheidung "online" in Auftrag zu geben, ist, dass die Ehescheidung einvernehmlich erfolgt. Eine einvernehmliche Ehescheidung kann erfolgen, wenn
  • die Ehepartner seit etwa 1 Jahr getrennt leben,
  • beide Ehegatten geschieden werden wollen und
  • zwischen ihnen die wesentlichen Scheidungsfolgesachen (Kindes- und Ehegattenunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder, Zugewinnausgleich/Vermögensauseinandersetzung und Aufteilung des Hausrats) geklärt sind.
Das Ehescheidungsverfahren wird schnell und unbürokratisch vorangetrieben. Sie selbst erledigen alle Formalien für das Scheidungsverfahren von Ihrem Computer aus. Alle Formulare, die von Ihnen ausgefüllt werden müssen, können von Ihnen bequem am eigenen Computer ausgedruckt und ausgefüllt werden. Die einvernehmliche Scheidung kann mit der Beauftragung nur eines Rechtsanwaltes durchgeführt werden. Nur zum Scheidungstermin vor Gericht müssen Sie persönlich erscheinen. Bei diesem Termin werden Sie von Herrn Rechtsanwalt Neidig begleitet werden. Es steht Ihnen selbstverständlich jederzeit frei, mit unserer Kanzlei sowohl persönlich als auch fernmündlich in Kontakt zu treten. Hier kommt das Formular für Scheidung Online: Wichtig: Dieses Formular dient nur zu internen Zwecken. Es geht nicht an das Gericht !



A Persönliche Daten der Ehegatten
I. Ehefrau:
1. Nachname
2. Sämtliche Vornamen, Rufname unterstrichen
3. Strasse/Nr. (tatsächlicher Wohnsitz)
PLZ
5. Ort
6. Staatsangehörigkeit/ Beruf
II. Ehemann:
1. Nachname
2. Sämtliche Vornamen, Rufname unterstrichen
3. Strasse/Nr. (tatsächlicher Wohnsitz)
4. PLZ
5. Ort
6. Staatsangehörigkeit/ Beruf
III. Letzte gemeinsame Wohnanschrift
1. Strasse
2. PLZ
3. Ort
IV. Daten der Heirat
1. Ort der Heirat
2. Datum
3. Nummer im Heiratsregister
B. Angaben zur Scheidung
I. Den Scheidungsantrag stelle ich als:
der Ehemann
die Ehefrau
II. Trennungsdatum
Wir leben seit dem getrennt (mindestens knapp 1 Jahr!)
Auch eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung kann ausreichen. In diesem Fall bitte bei uns nachfragen.
III. Einer der Ehegatten hat die eheliche Wohnung verlassen und ist ausgezogen
ja und zwar der Ehemann ja und zwar die Ehefrau
nein
IV. Gemeinsame minderjährige Kinder sind vorhanden
ja, Namen          Geburtsdaten
ja, Namen          Geburtsdaten
ja, Namen          Geburtsdaten
V. Das Kind/die Kinder lebt/leben
beim Ehemann
bei der Ehefrau
VI. Das Sorgerecht für das Kind/die Kinder soll erhalten
die Ehegatten gemeinsam (Normalfall) der Ehemann
die Ehefrau andere Regelung
VII. Dem Scheidungsantrag stimmt der andere Ehegatte zu (dies haben die Ehepartner besprochen)
ja
nein
VIII. Es gibt einen Ehevertrag
ja
nein
IX. Es gibt eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung
ja
nein
X. Es wurde eine Regelung über den Ehegattenunterhalt getroffen
ja, Sie hat folgenden Inhalt:
nein
XI. Es wurde eine Regelung über die Ehewohnung getroffen
ja. Sie hat folgenden Inhalt:
nein
XII. Es wurde eine Regelung über den Hausrat getroffen
ja. Sie hat folgenden Inhalt:
nein
XIII. Es wurde folgende Regelung über den Kindesunterhalt getroffen
nach der Düsseldorfer Tabelle nach örtlicher Rechtsprechung
anders:
bislang keine, regeln wir selbst
XIV. Es wurde folgende Regelung über das Besuchsrecht getroffen
keine, das regeln die Eheleute selbst hier besteht Beratungsbedarf
XV. Versorgungsausgleich
ausgeschlossen durch notariellen Vertrag (bitte beifügen)
soll durchgeführt werden hier besteht Beratungsbedarf
XVI. Nettoverdienst
a.) Nettoverdienst der Ehefrau:
b.) Nettoverdienst des Ehemanns:
XVII. Gerichtsgebühren
Ich werde die Gerichtsgebühren nach Aufforderung an Rechtsanwalt Jürgen Neidig zur Weiterleitung überweisen
Ich werde die Gerichtsgebühren in Form eines an das Amtsgericht adressierten Scheck (beigefügt) entrichten
XVIII. Weitere Angaben
a) Ihre Fax-Nummer (falls vorhanden):
b) Ihre Telefonnummer:
c) Ihre Email Adresse:
Fragen, Mitteilungen an Rechtsanwalt Jürgen Neidig:
Ich wurde darüber belehrt, dass Jürgen Neidig oder der von ihm beauftragte Korrespondenzanwalt nach dem RVG abrechnen und die Gebührenhöhe sich nach dem Streitwert richtet. Durch die Einschaltung eines Korrespondenzanwaltes wird diese Vereinbarung nicht betroffen. Dies löst keine höheren Kosten aus.

Vollmacht

Anwaltskanzlei Jürgen Neidig
Rauenberger Str. 18
69234 Dielheim

Tel.: 0 62 22 / 7 50 00
Fax: 0 62 22 / 7 50 70

folgende Vollmacht

Herr Rechtsanwalt Jürgen Neidig wird hiermit die Vollmacht zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit erteilt. Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur Antragstellung auf Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.
ja, hiermit erteile ich die Vollmacht
nein, ich habe noch Fragen


Spamschutz - bitte geben Sie die Buchstaben und Zahlen auf dem Bild in das Textfeld ein:

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