Über unsere Kanzlei können Sie die Scheidung auch "online" einleiten. Herr Rechtsanwalt Jürgen Neidig bietet Ihnen damit eine zeitsparende Alternative zur Durchführung Ihres Ehescheidungsverfahrens.
Voraussetzung dafür, Ihre Scheidung "online" in Auftrag zu geben, ist, dass die Ehescheidung einvernehmlich erfolgt.
Eine einvernehmliche Ehescheidung kann erfolgen, wenn
die Ehepartner seit etwa 1 Jahr getrennt leben,
beide Ehegatten geschieden werden wollen und
zwischen ihnen die wesentlichen Scheidungsfolgesachen (Kindes- und Ehegattenunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder, Zugewinnausgleich/Vermögensauseinandersetzung und Aufteilung des Hausrats) geklärt sind.
Das Ehescheidungsverfahren wird schnell und unbürokratisch vorangetrieben. Sie selbst erledigen alle Formalien für das Scheidungsverfahren von Ihrem Computer aus. Alle Formulare, die von Ihnen ausgefüllt werden müssen, können von Ihnen bequem am eigenen Computer ausgedruckt und ausgefüllt werden.
Die einvernehmliche Scheidung kann mit der Beauftragung nur eines Rechtsanwaltes durchgeführt werden. Nur zum Scheidungstermin vor Gericht müssen Sie persönlich erscheinen. Bei diesem Termin werden Sie von Herrn Rechtsanwalt Neidig begleitet werden. Es steht Ihnen selbstverständlich jederzeit frei, mit unserer Kanzlei sowohl persönlich als auch fernmündlich in Kontakt zu treten.
Hier kommt das Formular für Scheidung Online:
Wichtig: Dieses Formular dient nur zu internen Zwecken. Es geht nicht an das Gericht !