Einfahrender Pkw muss Rücksicht auf fließenden Verkehr nehmen

Autobahn

Einfahrender Pkw muss Rücksicht auf fließenden Verkehr nehmen

Fährt ein Pkw in der Weise in die Autobahn ein, dass er einen die Autobahn benutzenden Lkw zum starken Bremsen zwingt und fährt daraufhin ein nachfolgender Lkw auf den abbremsenden Lkw auf, so ist dieses Auffahren dem einfahrenden Pkw zuzurechnen.

Diese Klarstellung traf das Kammergericht (KG) bei der Beurteilung der Schadensverteilung in einem entsprechenden Fall. Die Richter machten weiterhin deutlich, dass auch das Nichteinhalten des gebotenen Sicherheitsabstands durch den auffahrenden Lkw berücksichtigt werden müsse. Dies sei in einem solchen Fall doppelt so schwer zu bewerten wie das sorgfaltswidrige Einfahren des Pkw. Es ergebe sich damit eine Schadensverteilung von 1/3 zu 2/3 (KG, 12 U 90/07).



Eingestellt am 18.05.2009 von Anwaltskanzlei Jürgen Neidig
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