Auch Autovermieter darf Anwalt nehmen

Unfallschadensregulierung

Auch Autovermieter darf Anwalt nehmen

Ein gewerbliches Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung (hier: Autovermieter) ist auch bei einem Verkehrsunfall mit eindeutiger Einstandspflicht des Unfallgegners berechtigt, einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung zu beauftragen.

Hierauf wies das Amtsgericht Kassel im Fall eines Autovermieters hin. Einer seiner Pkw war in einen Unfall verwickelt worden, bei dem die volle Haftung der Gegenseite unbestritten war. Der Gesamtschaden betrug ca. 2.400 EUR. Mit der Abwicklung betraute der Autovermieter seinen Anwalt. Dessen Gebühren seien nach Ansicht des Gerichts nach Grund und Höhe als erstattungsfähig anerkannt. Zur Begründung verweist es auf die gestiegene Komplexität von Unfallregulierungen und den wachsenden Widerstand auf Versicherungsseite (Amtsgericht Kassel, 415 C 6203/08).



Eingestellt am 24.11.2009 von Anwaltskanzlei Jürgen Neidig
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