Telefonkarte

Umtauschrecht besteht noch mindestens bis 1.1.2012

Ältere, vor Oktober 1998 ausgegebene Telefonkarten der Deutschen Telekom AG (vormals Deutsche Bundespost) waren nicht mit einem Gültigkeitstermin versehen. Für den Kunden war daher nicht erkennbar, wann die Karte ihre Gültigkeit verliert. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte hierzu bereits 2008 entschieden, dass dem Kunden daher nach der Sperrung ein Umtauschrecht eingeräumt werden müsse.

Diese Entscheidung hat der BGH nun präzisiert. Die Richter entschieden, dass dieses Umtauschrecht nicht vor dem 1.1.2012 verjährt (BGH III ZR 79/07; II ZR 178/09).


Eingestellt am 27.05.2010 von Anwaltskanzlei Jürgen Neidig
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