Kein Schadenersatz für Stolpern im Dunkeln

Haftungsrecht

Wer im Dunkeln über eine Stufe stolpert, weil er die Hausbeleuchtung nicht eingeschaltet hat, kann keinen Schadenersatz wegen einer angeblichen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten verlangen.

Mit dieser Entscheidung sprach das Oberlandesgericht (OLG) Thüringen einen Hauseigentümer von der Haftung frei. Geklagt hatte eine 86-jährige Besucherin. Diese war über eine Stufe im Hauseingangsflur gestolpert, die farblich nicht besonders markiert war. Bei dem Sturz hatte sie schwere Verletzungen erlitten. Gleichwohl könne sie nach Ansicht der Richter den Hauseigentümer nicht in die Haftung nehmen. Der Sturz sei nämlich durch ihr erhebliches Mitverschulden hervorgerufen worden. Ihr Verhalten habe den Schadenseintritt in einem wesentlich höheren Maß wahrscheinlich gemacht als das Verhalten des Hauseigentümers. Sie habe trotz zunehmender Dunkelheit die Hausbeleuchtung nicht eingeschaltet und sei vielmehr im Dunkeln gelaufen (OLG Thüringen, 4 W 602/10).



Eingestellt am 13.10.2011 von Anwaltskanzlei Jürgen Neidig
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