Steuertermine im Monat September 2010

Im Monat September 2010 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:

Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer - mittels Barzahlung - bis zum 10.9.2010 und - mittels Zahlung per Scheck - bis zum 7.9.2010.

Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer - mittels Barzahlung - bis zum 10.9.2010 und - mittels Zahlung per Scheck - bis zum 7.9.2010.

Einkommensteuerzahler (vierteljährlich): Vorauszahlung - mittels Barzahlung - bis zum 10.9.2010 und - mittels Zahlung per Scheck bis zum 7.9.2010.

Kirchensteuerzahler (vierteljährlich): Vorauszahlung - mittels Barzahlung - bis zum 10.9.2010 und - mittels Zahlung per Scheck bis zum 7.9.2010.

Körperschaftsteuerzahler (vierteljährlich): Vorauszahlung - mittels Barzahlung - bis zum 10.9.2010 und - mittels Zahlung per Scheck bis zum 7.9.2010.

Bitte beachten Sie:

Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung auf das Konto des Finanzamtes endet am 13.9.2010 . Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!


Eingestellt am 26.10.2010 von Anwaltskanzlei Jürgen Neidig
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