| << Steuertermine im Monat Dezember 2009 | Steuertermine im Monat Februar 2010 >> |
Steuertermine im Monat Januar 2010
Im Monat Januar 2010 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:
Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer - mittels Barzahlung - bis zum 11.1.2010 und - mittels Zahlung per Scheck - bis zum 8.1.2010.
Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer - mittels Barzahlung - bis zum 11.1.2010 und - mittels Zahlung per Scheck - bis zum 8.1.2010.
Bitte beachten Sie:
Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung auf das Konto des Finanzamts endet am 14.1.2010. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!Eingestellt am 18.12.2009 von Anwaltskanzlei Jürgen Neidig
Trackback


Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.