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Steuertermine im Monat Dezember 2010
Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer - mittels Barzahlung - bis zum 10.12.2010 und - mittels Zahlung per Scheck - bis zum 7.12.2010.
Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer - mittels Barzahlung - bis zum 10.12.2010 und - mittels Zahlung per Scheck - bis zum 7.12.2010.
Einkommensteuerzahler (vierteljährlich): Vorauszahlung - mittels Barzahlung - bis zum 10.12.2010 und - mittels Zahlung per Scheck - bis zum 7.12.2010.
Kirchensteuerzahler (vierteljährlich): Vorauszahlung - mittels Barzahlung - bis zum 10.12.2010 und - mittels Zahlung per Scheck - bis zum 7.12.2010.
Körperschaftsteuerzahler (vierteljährlich): Vorauszahlung - mittels Barzahlung - bis zum 10.12.2010 und - mittels Zahlung per Scheck - bis zum 7.12.2010.
Bitte beachten Sie:
Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung auf das Konto des Finanzamtes endet am 13.12.2010 . Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!Eingestellt am 24.12.2010 von Anwaltskanzlei Jürgen Neidig
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