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Steuertermine im Monat Dezember 2009
Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer - mittels Barzahlung - bis zum 10.12.2009 und - mittels Zahlung per Scheck - bis zum 7.12.2009.
Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer - mittels Barzahlung - bis zum 10.12.2009 und - mittels Zahlung per Scheck - bis zum 7.12.2009.
Einkommensteuerzahler (vierteljährlich): Vorauszahlung - mittels Barzahlung - bis zum 10.12.2009 und - mittels Zahlung per Scheck bis zum 7.12.2009.
Kirchensteuerzahler (vierteljährlich): Vorauszahlung - mittels Barzahlung - bis zum 10.12.2009 und - mittels Zahlung per Scheck bis zum 7.12.2009.
Körperschaftsteuerzahler (vierteljährlich): Vorauszahlung - mittels Barzahlung - bis zum 10.12.2009 und - mittels Zahlung per Scheck bis zum 7.12.2009.
Bitte beachten Sie:
Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung auf das Konto des Finanzamtes endet am 14.12.2009. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!Eingestellt am 24.11.2009 von Anwaltskanzlei Jürgen Neidig
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