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Steuertermine im Monat August 2010
Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer - mittels Barzahlung - bis zum 10.8.2010 und - mittels Zahlung per Scheck - bis zum 7.8.2010.
Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer - mittels Barzahlung - bis zum 10.8.2010 und - mittels Zahlung per Scheck - bis zum 7.8.2010.
Gewerbesteuerzahler Zahlung - mittels Barzahlung - bis zum 16.8.2010 und - mittels Zahlung per Scheck - bis zum 13.8.2010.
Grundsteuerzahler Zahlung - mittels Barzahlung - bis zum 16.8.2010 und - mittels Zahlung per Scheck - bis zum 13.8.2010.
Bei der Grundsteuer kann die Gemeinde abweichend nach dem vierteljährigen Zahlungsgrundsatz gemäß § 28 Abs. 2 GrStG verlangen, dass Beträge bis 15 EUR auf einmal am 16.8.2010 und Beträge bis einschließlich 30 EUR je zur Hälfte am 15.2.2010 und am 16.8.2010 zu zahlen sind. Auf Antrag kann die Grundsteuer auch jeweils am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.
Bitte beachten Sie:
Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 13.8.2010 für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und am 19.8.2010 für die Gewerbe- und Grundsteuerzahlung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!Eingestellt am 13.08.2010 von Anwaltskanzlei Jürgen Neidig
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