WEG
Eigentümerbeschluss zur Entfernung eines Klimageräts
Der Eigentümerbeschluss, ein außen angebrachtes Klimagerät zu entfernen, entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn von dem Betrieb des Geräts potenzielle Geräuschimmissionen nicht zu vernachlässigender Intensität (hier: nicht um mindestens 6 dB (A) unter dem maßgeblichen Immissionswert NACHT liegender Beurteilungspegel) während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) ausgehen.So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Die Richter machten deutlich, dass das Beseitigungsverlangen auch nicht etwa ordnungsgemäßer Verwaltung widerspreche, weil ein Verbot des Betreibens des Klimageräts während der Nachtzeit ausgereicht haben würde. Zum einen sei der Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem Gesetz ein entsprechender Gestaltungsspielraum zuzubilligen. Zum anderen würden bei einem bloßen Betriebsverbot verwaltungstechnische Schwierigkeiten bei der Durchsetzung auftreten, die ein erhebliches Streitpotenzial nach sich ziehen würden (OLG Düsseldorf, I-3 Wx 179/09).
Eingestellt am 28.01.2010 von Anwaltskanzlei Jürgen Neidig
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