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Unterlassene Zwischenrenovierung ist nicht immer ein Kündigungsgrund
Kündigungsrecht
Unterlassene Zwischenrenovierung ist nicht immer ein Kündigungsgrund
Ist der Vermieter zur Zwischenrenovierung der Wohnung verpflichtet, kann der Mieter nicht in jedem Fall außerordentlich kündigen, wenn die Renovierung unterbleibt.Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. hin. So bestehe z.B. kein Grund zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses, wenn das Mietverhältnis in absehbarer Zeit ende und keine Nutzungsbeeinträchtigung für den Mieter bestehe (OLG Frankfurt a.M., 15 U 129/08).
Eingestellt am 18.12.2009 von Anwaltskanzlei Jürgen Neidig
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