Voraussetzungen für Ausschluss wegen Unterhaltsverletzung

Versorgungsausgleich

Voraussetzungen für Ausschluss wegen Unterhaltsverletzung

Der Versorgungsausgleich kann wegen einer Verletzung der Unterhaltspflicht ausgeschlossen sein.

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig muss diese Unterhaltspflichtverletzung aber von einigem Gewicht sein, sodass die Folgen des Ausschlusses nicht unangemessen sind. Dazu müssen über die Nichterfüllung der Unterhaltspflicht hinaus weitere objektive Merkmale vorliegen, die dem pflichtwidrigen Verhalten ein besonderes Gewicht geben. Das könne etwa bei einer gröblichen Unterhaltspflichtverletzung der Fall sein, wenn der Ausgleichspflichtige dadurch in ernsthafte Schwierigkeiten bei der Beschaffung des Lebensbedarfs geraten ist (OLG Schleswig, 10 UF 22/08).



Eingestellt am 15.05.2009 von Anwaltskanzlei Jürgen Neidig
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