Düsseldorfer Tabelle

Neufassung zum 1.1.2010

Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. Sie wurde zum 1.1.2010 geändert, weil sich nach Inkrafttreten des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und das Kindergeld geändert haben. Hierdurch hat sich eine deutliche Erhöhung der Beträge von teilweise über 13 Prozent ergeben.

Der Tabelle liegt die Annahme zugrunde, dass der Schuldner gegenüber drei Berechtigten (einem Ehegatten und zwei Kindern) unterhaltspflichtig ist. Wo diese Annahme im Einzelfall nicht zutrifft, weil beispielsweise nur ein Kind zu versorgen ist, erfolgt in der Praxis eine Einstufung in die nächsthöhere Einkommensgruppe.

Zu berücksichtigen ist, dass die Tabelle nicht den Zahlbetrag angibt. Ausgewiesen ist vielmehr der monatliche Unterhaltsbedarf. Der Zahlbetrag ergibt sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen). Für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld nun 184 EUR, für das dritte Kind 190 EUR, ab dem vierten Kind 215 EUR.

Alle Beträge in EUR
Nettoeinkommen des.............Altersstufen in..........................%.............Bedarfs-
Barunterhaltspflichtigen.........Jahren.....................................................kontrollbetr.
........................................0-5....6-11....12-17....ab 18
bis 1.500...........................317....364.......426......488...........100............770/900
1.501 - 1.900.....................333....383.......448......513...........105.............1.000
1.901 - 2.300.....................349....401.......469......537...........110.............1.100
2.301 - 2.700.....................365....419.......490......562...........115.............1.200
2.701 - 3.100.....................381....437.......512......586...........120.............1.300
3.101 - 3.500.....................406....466.......546......625...........128.............1.400
3.501 - 3.900.....................432....496.......580......664...........136.............1.500
3.901 - 4.300.....................457....525.......614......703...........144.............1.600
4.301 - 4.700.....................482....554.......648......742...........152.............1.700
4.701 - 5.100.....................508.....583.......682.....781...........160.............1.800
ab 5.101............................Nach den Umständen des Falls



Eingestellt am 28.01.2010 von Anwaltskanzlei Jürgen Neidig
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