Verstoß gegen betriebliches Rauchverbot kann zur Kündigung berechtigen

Kündigungsrecht

Verstoß gegen betriebliches Rauchverbot kann zur Kündigung berechtigen

Verstößt ein Arbeitnehmer mehrfach gegen das betriebliche Rauchverbot, kann eine fristgerechte Kündigung wirksam sein.

Diese Entscheidung traf das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln im Fall eines Arbeitnehmers, der in der Lebensmittelproduktion beschäftigt war. Im Lager galt zum Schutz der Lebensmittel und aus Brandschutzgründen ein Rauchverbot. Als der Arbeitnehmer vom Geschäftsführer rauchend dort angetroffen wurde, erhielt er eine Abmahnung. Weniger als drei Monate danach rauchte der Arbeitnehmer erneut im Lager. Daraufhin wurde ihm fristgerecht gekündigt. Zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat wurde jedoch vereinbart, dass wegen des Alters und der langen Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers die Kündigung zurückgenommen werden sollte, wenn dieser innerhalb der Kündigungsfrist nicht mehr gegen die Betriebsordnung verstoße. Weil kein neuer Verstoß festgestellt wurde, wurde das Arbeitsverhältnis über den Kündigungstermin fortgesetzt. Wenige Monate später wurde der Arbeitnehmer jedoch wieder beim Rauchen im Lager erwischt. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin erneut fristgerecht. Die Kündigungsschutzklage gegen diese Kündigung blieb in allen Instanzen erfolglos (LAG Köln, 4 Sa 590/08).



Eingestellt am 25.05.2009 von Anwaltskanzlei Jürgen Neidig
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