Leih-Arbeitnehmer muss vor Stamm-Arbeitnehmer entlassen werden

Kündigungsrecht

Leih-Arbeitnehmer muss vor Stamm-Arbeitnehmer entlassen werden

Beschäftigt ein Arbeitgeber dauerhaft Leih-Arbeitnehmer, muss er zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung eines Stamm-Arbeitnehmers zunächst den Einsatz des Leih-Arbeitnehmers beenden, soweit dieser auf einem für die Stammarbeitskraft geeigneten Arbeitsplatz beschäftigt wird.

So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin auf die entsprechende Klage eines fest beschäftigten Arbeitnehmers. Die Richter betonten dabei, dass ein zur Krankheitsvertretung beschäftigter Leih-Arbeitnehmer gleichwohl auf einem Dauerarbeitsplatz eingesetzt werde, wenn der Vertretungsbedarf ständig und ununterbrochen anfalle und der Arbeitgeber hierfür im Tätigkeitsbereich der zu kündigenden Stammarbeitskraft dauerhaft Personal beschäftige.

Ein solcher - geeigneter - Arbeitsplatz stehe dem Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung eines Stamm-Arbeitnehmers entgegen (LAG Berlin-Brandenburg, 12 Sa 2468/08).



Eingestellt am 05.08.2009 von Anwaltskanzlei Jürgen Neidig
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)