Feiertagszuschläge
Ostersonntag ist kein gesetzlicher Feiertag
Auch wenn ein Tarifvertrag Zuschläge für gesetzliche Feiertage vorsieht, haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zahlung eines Feiertagszuschlags für die Arbeiten am Ostersonntag oder am Pfingstsonntag. Diese beiden Feiertage sind nämlich keine gesetzlichen Feiertage, wie das Bundesarbeitsgericht aktuell klargestellt hat (BAG, 5 AZR 317/09).Eingestellt am 28.04.2010 von Anwaltskanzlei Jürgen Neidig
Trackback


Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.