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Haftungsausschluss unter Berücksichtigung der §§ 305 ff BGB, insbesondere § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB und § 309 Nr. 7b BGB
Auch wenn die Texte nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt wurden, ist wegen der Komplexität und dem ständigen Wandel der Rechtsmaterie Haftung und Gewähr ausgeschlossen, soweit nicht eine grobe fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung einer Kardinalpflicht vorliegt.
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Geschrieben am 29.05.2009 von Anwaltskanzlei Jürgen Neidig
Rechtsanwalt in Dielheim/Wiesloch mit neuer Website online
Herr Rechtsanwalt Neidig aus Dielheim bei Wiesloch, Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht und ausgebildeter Mediator, setzt auf das Medium Internet. Auf seiner neuen Website werden Mandanten und Interessenten allgemein und aktuell zu Themen wie Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Erbschaft, Testam...
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Geschrieben am 15.04.2008 von Anwaltskanzlei Jürgen Neidig
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