Streit ums Erbe!
Als Ihre Kanzlei in Dielheim helfen wir Ihnen gern
Die vielfältigen juristischen Fragestellungen und Fallgestaltungen, die sowohl vor als auch nach Eintritt eines Todesfalles auftreten, sind juristisch komplex und von einem Laien kaum zu bewältigen. Aus diesem Grunde ist ein kompetenter Beistand durch einen im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalt unverzichtbar.Nur die ständige Auseinandersetzung mit erbrechtlichen Fragestellungen stellt eine erfolgreiche Mandatsführung sicher. Eine kompetente Bearbeitung von Erbrechtsmandaten erfordert daher spezielle fundierte juristische Kenntnisse im Bereich des Erbrechts und des Erbschaftsteuerrechts.
Herr Rechtsanwalt Jürgen Neidig ist zugleich Fachanwalt für Erbrecht. Hierdurch besteht die Möglichkeit, Ihnen bundesweit eine qualifizierte und aufeinander abgestimmte Gestaltungsberatung sowohl im Erb- und Schenkungsrecht als auch im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht zu bieten.
Kaum eine andere Steuerart lässt Spielräume an diversen Gestaltungsmöglichkeiten zu wie die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Nachfolgeplanung steuerrechtlich bestmöglich vorzubereiten und umzusetzen.
Wird eine Nachfolge nicht bereits zu Lebzeiten sorgfältig geplant, drohen oftmals Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft und vermeidbare Steuerbelastungen. Erforderlich ist daher die Entwicklung einheitlicher Konzepte der Nachfolgeplanung.
Unsere Tätigkeit beschränkt sich jedoch nicht nur darauf, Testamente, Erb- und Übergabeverträge (vorweggenommene Erbfolge) zu gestalten und zu entwickeln; vielmehr übernehmen wir Ihre Anspruchsdurchsetzung sowie die Abwehr von gegen Sie gerichteten Ansprüchen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Herr Rechtsanwalt Jürgen Neidig ist nicht nur Fachanwalt für Erbrecht, sondern auch bereits seit dem Kalenderjahr 2002 ausgebildeter und geprüfter Testamentsvollstrecker.
Unsere Leistungen vor dem Erbfall umfassen insbesondere:
- Die individuell und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Planung Ihrer Vermögensnachfolge durch Beratung, Gestaltung und Entwicklung von Testamenten und Erbverträgen
- Die Beratung, Gestaltung und Entwicklung von Regelungen bei vorweggenommener Erbfolge und Vermögensübernahme zu Lebzeiten
- Beratung, Gestaltung und Vertretung bei Grundstücksveräußerungsgeschäften (auch Schenkungen) unter Lebenden auf den Todesfall
- Die Beratung, Gestaltung und Entwicklung von Vorsorgevollmachten
- Die Beratung, Gestaltung und Entwicklung von Patientenverfügungen
Unsere Leistungen nach dem Erbfall umfassen insbesondere:
- sowohl die außergerichtliche als auch gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
- die Vertretung des (Mit)Erben im Erbscheinverfahren
- sowohl die außergerichtliche Beratung als auch die gerichtliche Vertretung von Erben und Erbschaftsbesitzern
- die Beratung, Auseinandersetzung und Abwicklung von Erbengemeinschaften
- die Testamentsvollstreckung

