Familienrecht

Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Ehe und Familie mit dem Schwerpunkt Eheschließung, Scheidung, Güterrecht (Zugewinnausgleich), Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt. Das Familienrecht regelt aber auch die Rechtsbeziehung der Eltern zu Kindern, mithin insbesondere das Sorgerecht und das Umgangsrecht.

Familienrecht bedeutet aber auch für Menschen, die sich einmal sehr nahestanden, starke Verunsicherung, tiefe Verletzungen, Existenzangst und Angst vor persönlichen Auseinandersetzungen.

Jeder familienrechtliche Fall ist anders zu beurteilen und erfordert aufgrund seiner vielschichtigen individuellen Gestaltungen ein besonderes Fachwissen, insbesondere ein Höchstmaß an Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge, um die Mandanten sicher durch das Dickicht des Familienrechts zu führen – sei es außergerichtlich oder aber vor Gericht.

Zur Vermeidung von finanziellen Nachteilen ist es sinnvoll, anwaltlichen Rat bereits im Vorfeld einer Trennung oder unmittelbar nach einer erfolgten Trennung in Anspruch zu nehmen, bevor die Emotionen überhandnehmen. Familiäre Konflikte sollten mit Blick auf den persönlichen Einzelfall möglichst rasch gelöst werden, um eine finanzielle und psychische Belastung des Mandanten (und der oftmals leidtragenden Kinder) zu vermeiden.

Wir entwickeln zusammen mit unseren Mandanten eine persönliche Strategie, um für Sie alle erforderlich und zielführend erscheinenden Schritte einzuleiten.

Als Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei für Familienrecht beraten und vertreten wir Sie in allen familienrechtlichen Fragen und Rechtsstreitigkeiten, insbesondere in den Bereichen

  • Ehescheidung
  • Versorgungsausgleich
  • Eheverträge
  • Trennungsvereinbarungen
  • scheidungserleichternde bzw. Scheidungsfolgevereinbarungen
  • elterliche Sorge
  • Umgangsrecht
  • Kindesunterhalt
  • Volljährigenunterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • nachehelicher Unterhalt (Nachscheidungsunterhalt)
  • Unterhalt nichtverheirateter Eltern
  • Zugewinnausgleich (Güterrecht)
  • Vermögensauseinandersetzung / Vermögensausgleich
  • Teilungsversteigerung
  • Gesamtschuldnerausgleich
  • Nutzungsentschädigung
  • Ehewohnung
  • Haushalt (Hausrat)
  • Gewaltschutz
  • Ansprüche zwischen Eltern und Schwiegerkind
  • Steuerliche Zusammenveranlagung / Einzelveranlagung (früher: getrennte Veranlagung),
  • Begrenztes Realsplitting sowie
  • Erbrecht (Erbrechtliche Fragestellungen im familienrechtlichen Zusammenhang)

Hier können Sie den separaten Beitrag zu
Scheidung / Scheidungsanwalt lesen.

Hier können Sie den separaten Beitrag zu
Kindesunterhalt / Trennungsunterhalt lesen.

Unser Ziel ist in jeder Situation die optimale Vertretung unserer Mandanten und – falls möglich – die Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen. Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht zu vermeiden, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten selbstverständlich in aller Konsequenz. Sie können auf unsere Erfahrung und Fachkompetenz zählen.

Machen Sie sich ein Bild von uns und lernen Sie uns persönlich kennen. Bitte setzen Sie sich persönlich oder per E-Mail mit uns in Verbindung

Tel.: 06222 – 75000
Mail: kanzlei@neidig.info

oder vereinbaren Sie einen Ihnen genehmen Besprechungstermin, damit wir ganz konkret auf Ihre Angelegenheit reagieren können.

Auch in Zeiten von „Corona“ sind wir für Sie da. Selbstverständlich halten wir zu Ihrem Schutz und dem unseres gesamten Teams alle Hygiene- und Abstandsregeln ein. Wir bitten Sie daher, Masken zu tragen. In unseren Besprechungsräumen haben wir zum Schutz Plexiglasscheiben aufgestellt, wo Sie – wenn Sie möchten – die Maske abnehmen können.